Die Bewerbung für das Tourismus-Studium
Wenn man sich in Deutschland für ein Studium bewerben möchte, muss man auf einige Dinge achten. Zuerst einmal geht es natürlich um die Bewerbungsunterlagen, die man an die gewünschte Hochschule schickt, wenn man den Anforderungen dieser Hochschule im Hinblick auf den Durchschnitt seiner Abschlussnote entspricht. Bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (für diejenigen, die ihre Fachhochschulreife, Abitur oder vergleichbare Abschlüsse vor dem 16. Januar erworben haben, ist der 31. Mai für die Antragstellung zu einem Wintersemester bindend beziehungsweise der 15. Juli für diejenigen, welche die oben genannten Abschlüsse im Zeitraum 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des aktuellen Jahres erwerben werden).
Die Bewerbungszeit für das Sommersemester läuft normalerweise bis Mitte Januar eines jeden Jahres. Zu den Bewerbungsunterlagen müssen bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss, der ausgefüllte Antrag für die Bewerbung zum Studiengang, der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Fachoberschulreife (Abschluss an Fachakademie, Berufsoberschule, Fachgymnasium etc.) beinhalten. Erforderlich ist bei Masterstudiengängen zudem der Nachweis über den Diplom-, Magister- oder Bachelor-Abschluss.
Weitere Unterlagen können je nach Hintergrund des Bewerbers bzw. je nach Studiengang erforderlich sein. Für Hochschulwechsler trifft dies beispielsweise auf Leistungsnachweise und die Immatrikulationsbescheinigung zu, oft wird auch eine Eignungsprüfung oder Mappe verlangt, ebenso ein Nachweis über ein Vorpraktikum oder für den Fall, dass das Zeugnis keine allgemeine Gültigkeit besitzt, eine Zeugnisanerkennung. Auf ihren Web-Seiten offerieren die meisten Hochschulen ein Online-Bewerbungsverfahren.
Der Numerus Clausus (NC) ist an jeder Hochschule und für jedes Fach unterschiedlich, und wird jedes Semester verändert. In Relation zu der Anzahl der Bewerbungen wird er über die Anzahl der freien Studienplätze berechnet. Der NC spielt bei den hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengängen die entscheidende Rolle, da die meisten Studiengänge an deutschen Hochschulen mit einem örtlichen NC ausgestattet sind.
Die Vergabe von Studienplätzen in Pharmazie, Biologie, Medizin, Zahn- und Tiermedizin wird hingegen von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) koordiniert. Denn diese Studiengänge unterliegen bundesweit einer Zulassungsbeschränkung. In Nordrhein-Westfalen wird für landesweit zulassungsbeschränkte Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen genauso verfahren. Ob die ZVS für Ihren Studiengang zuständig ist, erfährt man aus dem ZVS-Info, das ab Mitte April für ein Wintersemester und für ein Sommersemester ab Anfang November beispielsweise in allen Studienberatungsstellen der Hochschulen erhältlich ist.
Wenn man die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann man sich bei den zulassungsfreien Studiengängen ganz einfach immatrikulieren. Herkömmlicherweise braucht man hier keine vorherige Bewerbung zu starten.
An privaten Hochschulen beginnt der Bewerbungsprozess, indem man schriftliche Bewerbungsunterlagen einreicht, die in den meisten Fällen sehr umfangreich sein müssen. Da sich das Auswahlkollegium damit einen ersten Eindruck des Bewerbers macht, sollten diese sorgfältig ausgefüllt werden. Schließlich ist diese Bewerbung zuerst einmal das einzige Aushängeschild des Bewerbers. Danach muss man sich an den meisten privaten Hochschulen noch einem Auswahlverfahren unterziehen, um zu den Studiengängen zugelassen zu werden.
Wir wünschen viel Erfolg bei der Bewerbung für dein Tourismus-Studium


